Beschäftigungsförderungsgesetz
- Beschäftigungsförderungsgesetz
Gesetz vom 26.4.1985 (BGBl I 710), zuletzt geändert durch das BeschFG 1994 vom 26.7.1994 (BGBl I 1786), mit der Kernbestimmung der „erleichterten Zulassung befristeter Arbeitsverträge“ ohne besondere sachliche Begründung und ohne gerichtliche Missbrauchskontrolle für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten. Das BeschFG wurde durch das am 1.1.2001 in Kraft getretene ⇡ Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge abgelöst.
Lexikon der Economics.
2013.
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